Angekündigtes Marktstammdatenregister verzögert sich weiter

Am 1. Februar will die Bundesnetzagentur offiziell einen neuen Starttermin für das Marktstammdatenregister bekanntgeben. Die Meldepflicht für neue Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher besteht dennoch.
Für die Bundesnetzagentur ist das Marktstammdatenregister weiterhin eine Großbaustelle, sie muss den Start des Marktstammdatenregisters erneut verschieben. Für den 1. Februar kündigte die Bonner Behörde nun die Bekanntgabe eines neuen Starttermins an.
Bereits seit Mai 2017 laufen die technische Inbetriebnahme und die Integration der Netzbetreiber in das Marktstammdatenregister. Die Inbetriebnahme der Web-Schnittstelle in einer Testumgebung ist nun für das Frühjahr und die Inbetriebnahme des Webportals für den Sommer geplant. Ursprünglich sollte das Verzeichnis bereits im Juli 2017 starten.
Für Photovoltaik-Anlagen bleiben zunächst die „alten“ Meldeprozesse weiter bestehen – sie müssen demnach über das PV-Meldeportal oder das Anlagenregister angemeldet werden. Nach dem offiziellen Start des Webportals müssten sich alle Betreiber von bestehenden und neuen Batteriespeichern erneut registrieren und die Eintragungen prüfen, gegebenenfalls korrigieren und ergänzen. Dies gelte auch für alle bei der Bundesnetzagentur registrierten Anlagenbetreiber und ihre Anlagen. Dabei wird es aber eine gesetzlich geregelte Übergangsfrist bis Ende Juni 2019 geben.
Das Marktstammdatenregister soll, sofern es wirklich verfügbar ist, einen Gesamtüberblick über alle bestehenden und neuen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer und konventioneller Energie geben.