Anlagenerweiterung
15. Februar 2018
Werden beispielsweise zwei PV-Anlagen auf demselben Grundstück innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen, muss geprüft werden, welche EEG Vergütungsstaffel sich durch die Einbeziehung beider Anlagen-Nennleistungen für die neu hinzukommende PV-Anlage ergibt. Außerhalb der 12 Monate gilt die aktuell gültige EEG Umlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der zweiten PV-Anlage.