Dachverpachtung

6. Dezember 2017

Nachdem die PV-Anlage auf dem Dach montiert ist, erhält der Verpächter vom Investor jährlich oder einmalig in Form einer Einmalpacht die Erlöse aus der Verpachtung. Die Laufzeit wird im Pachtvertrag geregelt (mindestens 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme). Zum Schutz des Investors / Eigentümers der PV-Anlage ist die Eintragung eines Nutzungsrechts notwendig. Das Nutzungsrecht wird in Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, in der Abteilung II (Dingliche Rechte und Reallasten), erstrangig im Grundbuch eingetragen.

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