Einspeisevergütung

20. November 2017

Die Höhe der Vergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Das Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Photovoltaikanlagen an ihr Netz anzuschließen, den erzeugten Strom abzunehmen und nach einem festgelegten Satz zu vergüten. Die EVU müssen die Mindestvergütungen vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an, für die Dauer von 20 Kalenderjahren, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme zahlen. Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de

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