Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

6. Dezember 2017

Am 25.02.2000 wurde das Erneuerbare Energien Gesetz im Bundestag verabschiedet und ist am 01.04.2000 in Kraft getreten. Das EEG regelt auch die Abnahme und die Vergütung von Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird. Die Netzbetreiber oder EVU sind verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien (PV-Anlagen) abzunehmen und entsprechend zu vergüten. Die Vergütungssätze werden jeweils für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme garantiert.

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