Versicherung

6. Dezember 2017

Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die durch den Betrieb der Anlage entstehen können. Die spezielle Photovoltaikversicherung tritt bei Schäden an der Anlage ein, z.B. durch Diebstahl, Sturm, Hagel, Vandalismus oder Betriebsunterbrechung.
Ein regelmäßiger Vergleich der Beiträge und Leistung liefert Optimierungsmöglichkeiten.

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